
Dein Lerncenter

Nach der Anmeldung bei uns musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 6-9 Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon den Theorieunterricht besuchen und dann auch bald Fahrstunden fahren. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde hierfür beträgt 38,30 €
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Starnberg oder auf der Staatenliste unter Downloads.
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Tel.: 08151 148-77148 |
Gemeinde Gilching Rathausstraße 2 82205 Gilching Tel.: 08105 3866-0 |
Öffnungszeiten: Montag: 07:00 – 18:00 Dienstag: 07:00 – 18:00 Mittwoch: 07:00 – 14:00 Donnerstag: 07:00 – 18.00 Freitag: 07:00 – 16:00 |
Öffnungszeiten: Montag: 08:00 – 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 07:00 – 12:00 Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 17:00 – 19:00 Freitag: 08:00 – 12:00 |
Montag: | 17:15 – 19:15 Uhr |
Dienstag: | 17:15 – 19:15 Uhr |
Donnerstag: | 17:15 – 19:15 Uhr |
Fahrschule Nimmrich
Karolingerstr. 14
82205 Gilching
Office: 08105 - 9896
Mobil: 0152 34218202
info@fahrschule-nimmrich.de
Montag: | 19:15 - 20:45 Uhr |
Dienstag: | 19:15 - 20:45 Uhr |
Donnerstag: | 19:15 - 20:45 Uhr |