Was ist neu? |
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins, die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B. Schaltgetriebe. Es dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik. Nach der absolvierten Grundausbildung mit einem Automatikauto werden min. 10 Fahrstunden zu je 45 min mit einem Schaltgetriebeauto, sowie eine 15-minütige internen Prüfung in die Ausbildung integriert. Die Praktische Prüfung findet auf dem Automatikauto statt. |
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Wo liegen die Hürden? |
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren |
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Wie viele Fahr- und Theoriestunden? |
Übungsstunden: nach Bedarf |
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Was muss ich mitbringen? | Lichtbild
Sehtest |