B197

 

Was ist neu? 
Was darf ich fahren?

 

Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins, die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B. Schaltgetriebe. Es dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik. Nach der absolvierten Grundausbildung mit einem Automatikauto werden min. 10 Fahrstunden zu je 45 min mit einem Schaltgetriebeauto, sowie eine 15-minütige internen Prüfung in die Ausbildung integriert. Die Praktische Prüfung findet auf dem Automatikauto statt.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Wo liegen die Hürden?  

Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2                                                                                                 

Was muss ich mitbringen?   Lichtbild

Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt